Bewerbungsvoraussetzungen Jeder Studierende an einer Hochschule in Regensburg kann sich um einen Wohnheimplatz bewerben. Bewerbungen von nicht immatrikulierten sind grundsätzlich erst nach Vorlage des Antrages auf Einschreibung beziehungsweise auf Zulassung oder des Zulassungsbescheides möglich. Die Immatrikulation muss in diesen Fällen bis zum Beginn des Mietverhältnisses nachgewiesen werden. Wohnberechtigung Wohnberechtigt sind grundsätzlich nur Studierende der Regensburger Hochschulen. Grundsätzlich nicht wohnberechtigt sind Studierende, denen von einem Regensburger Studentenwohnheim ein Mietvertrag gekündigt oder ein Hausverbot erteilt wurde oder die noch finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber diesen Studentenwohnheim haben. Regel-Mietdauer beträgt 7 Semester Bewerbung: Die Bewerbung ist nur schriftlich mit unserem Bewerbungsformular möglich Aufnahme: Die Vergabe der Wohnplätze erfolgt durch das Kuratorium Bonus Semester: Heimsprecher/ Tutoren die sich durch zeitliche und inhaltliche Arbeit hervorragend für das Wohnheimleben engagiert haben, können auf Antrag beim Kuratorium bis zu zwei Bonussemester erhalten. Hausordnung Die aktuelle Hausordnung für beide BLLV Studentenwohnheime in Regensburg kann hier heruntergeladen werden (PDF).